Begriff: Funktion von Prüfungen
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Funktion von Prüfungen
Prüfungen sollen einerseits das vorhergehende Lehren und Lernen abschließen und andererseits Perspektiven für zukünftiges Lehren und Lernen eröffnen. Die didaktische Funktion der Prüfung steht in diesem Lernbrief im Mittelpunkt der Erläuterungen (Arbeitsgruppe Hochschuldidaktische Weiterbildung der Universität Freiburg 2000, S. 22).
Prüfungen können aber auch andere Funktionen haben:
• Rekrutierungsfunktion: Qualifikationen sichtbar machen und erkunden, wohin dies in Zukunft führen soll.
• Didaktische Funktion: Zusammenspiel von Lehren und Lernen im Ablauf des Studiums zu organisieren.
• Sozialisierungsfunktion: Gesellschaftliche Anforderungen und deren individuelle Bewältigung in Einklang zu bringen versuchen.
Es kann also auch um die Sozialisierungsfunktion oder die Rekrutierungsfunktion in Prüfungen gehen, wichtig ist in jedem Fall, dass der bzw. die Prüfer/in sich die Funktion der Prüfung bewusst macht. Steht von vornherein fest, dass nur 50% der Kandidaten die Prüfung bestehen dürfen, weil z.B. nur so viele Studienplätze zur Verfügung stehen, sieht die Vorbereitung und Durchführung ganz anders aus.